Rechtspsychologie

Ihr Weg
zu uns.

Wie eine rechtspsychologische Begutachtung abläuft — vom gerichtlichen Auftrag bis zur Erstattung des Gutachtens. Transparent, nachvollziehbar, in Ihrem Tempo.

Ruhige Atmosphäre im Institut für Rechtspsychologie und Psychotherapie.
Ablauf

Auf einen Blick.

Eine rechtspsychologische Begutachtung erfolgt auf Grundlage eines gerichtlichen Auftrags und orientiert sich ausschließlich an der vom Gericht formulierten Fragestellung.

Zu Beginn werden Auftrag, Zielsetzung und Rahmenbedingungen erläutert. Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Vorgehens sind für uns selbstverständlich.

Schritt für Schritt

Allgemeiner Ablauf einer Begutachtung.

01
Gerichtlicher Auftrag

Beweisbeschluss oder konkret formulierte Fragestellung gehen ein. Auftrag, Zielsetzung und Rahmenbedingungen werden geklärt.

02
Sichtung der Verfahrensakten

Sorgfältige Durchsicht der Akten als Grundlage für die folgenden methodischen Schritte.

03
Persönliche Gespräche

Ein oder mehrere Termine zur strukturierten Erfassung relevanter biografischer und psychologischer Aspekte. Keine Therapie — fachliche Klärung der gerichtlichen Fragestellung.

04
Diagnostische Verfahren

Gegebenenfalls testpsychologische Verfahren und — abhängig von der Fragestellung — weitere sachlich erforderliche Erhebungen.

05
Auswertung & Gutachten

Methodisch transparente Auswertung. Befunde, diagnostische Einordnung und gutachterliche Schlussfolgerungen werden nachvollziehbar dargestellt.

06
Erstattung

Die Ergebnisse werden dem Gericht in der jeweils beauftragten Form zur Verfügung gestellt — schriftlich, als Stellungnahme oder mündlich im Termin.

Vorbereitung & Termine.

Zur Terminvereinbarung setzen wir uns in der Regel mit den zu begutachtenden Personen in Verbindung und unterbreiten konkrete Terminvorschläge.

Bringen Sie zum Termin nichts Spezielles mit. Die Gespräche dienen der strukturierten Erfassung relevanter Aspekte. Sie können in Ihrem Tempo antworten — wir nehmen uns Zeit.

Wartebereich & Diskretion

Die Sitzungen beginnen pünktlich. Nehmen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt im Wartebereich Platz. Diese Regelung dient der Wahrung der Diskretion sowie einem ruhigen Ablauf.

FAQ

Häufige Fragen zum Ablauf.

Ja. Verfahrensbeteiligte erhalten in der Regel über das Gericht oder ihre anwaltliche Vertretung Einsicht in das Gutachten.

Ein Gutachten ist eine fachliche Stellungnahme. Die Entscheidung trifft das Gericht. Sie haben die Möglichkeit, über Ihre anwaltliche Vertretung Einwendungen vorzubringen oder Ergänzungsfragen zu beantragen.

Die Dauer hängt vom Umfang der Fragestellung, der Aktenlage und der Mitwirkung aller Beteiligten ab. In gerichtlichen Verfahren liegt die Bearbeitungszeit häufig zwischen vier bis sechs Monaten.

Gerichtliche Gutachten werden nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) vergütet. Die Kosten trägt in der Regel zunächst die Staatskasse; eine spätere Kostenverteilung entscheidet das Gericht.

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