Psychotherapie

Kosten
& Ablauf.

Privat, Beihilfe, Selbstzahler — derzeit kein Kassensitz. Klare Honorarrahmen, transparente Vereinbarungen, organisatorische Verlässlichkeit.

Detailansicht aus den Praxisräumen des IRPP Oldenburg.
Kostenübernahme

Wer kann sich behandeln lassen?

Wir verfügen derzeit über keinen Kassensitz und behandeln ausschließlich:

  • privatversicherte Patientinnen und Patienten
  • Beihilfeberechtigte
  • Selbstzahlerinnen und Selbstzahler

Die Abrechnung bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP). Die Kostenübernahme richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen und sollte vor Behandlungsbeginn geklärt werden.

Selbstzahlerinnen und Selbstzahler erhalten eine transparente Honorarvereinbarung.

Wichtig

Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist derzeit nicht möglich.

Ablauf

Wie eine Behandlung beginnt.

01
Erstkontakt

Sie kontaktieren uns telefonisch oder per E-Mail. Wir melden uns mit Terminvorschlägen für ein erstes Gespräch.

02
Erstgespräch

Wir klären Ihr Anliegen, besprechen organisatorische Rahmenbedingungen und prüfen gemeinsam, ob eine therapeutische Zusammenarbeit sinnvoll erscheint.

03
Probatorische Sitzungen

Diese Sitzungen dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der diagnostischen Einordnung und der gemeinsamen Klärung der Behandlungsindikation.

04
Therapie

Die Therapie findet in der Regel einmal wöchentlich statt. Eine Sitzung dauert 50 Minuten. Regelmäßigkeit und Verlässlichkeit sind zentrale Wirkfaktoren.

Pünktlichkeit, Diskretion, Absagen.

Die Sitzungen beginnen pünktlich zur vereinbarten Uhrzeit. Bitte erscheinen Sie nicht deutlich vor Ihrem Termin — nehmen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt im Wartebereich Platz. Diese Regelung dient der Wahrung der Diskretion sowie einem ruhigen Ablauf.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ist eine Absage spätestens 48 Stunden vorher erforderlich. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden gemäß der zu Beginn getroffenen Vereinbarung in Rechnung gestellt.

Schweigepflicht

Selbstverständlich unterliegen alle Gespräche der gesetzlichen Schweigepflicht.

FAQ

Häufige Fragen.

Derzeit nicht. Wir verfügen über keinen Kassensitz. Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich.

50 Minuten. In der Regel finden die Sitzungen einmal pro Woche statt.

Spätestens 48 Stunden vor dem Termin. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden gemäß Vereinbarung in Rechnung gestellt (Ausfallhonorar 100 %).

Nein. Wir behandeln Erwachsene ab 18 Jahren.

Die Wartezeit hängt von der jeweiligen Auslastung ab. Wir geben Ihnen beim Erstkontakt eine realistische Einschätzung.

Kontakt

Erstgespräch & Anfrage.

Wenn Sie eine Therapie in Erwägung ziehen, kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.