Rechtspsychologie

Familienrechtliche
Gutachten.

Psychologische Begutachtung in familiengerichtlichen Verfahren. Unterstützung des Gerichts bei Entscheidungen im Sinne des Kindeswohls — auch in hochbelasteten Familiensituationen.

Aktenstudium und Beratung in der Praxis des IRPP Oldenburg.
Familienrecht

Objektive Einschätzung in belasteten Verfahren.

In familiengerichtlichen Verfahren stehen häufig Fragen im Raum, deren Beantwortung weit über die juristische Argumentation hinausgeht. Es geht um Bindungen, um Erziehungsfähigkeit, um die Frage, was für ein Kind in einer konkreten Lebenssituation tragfähig ist.

Wir erstellen psychologische Sachverständigengutachten, die das Gericht bei seinen Entscheidungen unterstützen — wissen­schaft­lich fundiert, methodisch transparent, im Sinne des Kindeswohls.

Typische Fragestellungen

Was familiengerichtliche Begutachtungen klären.

Sorge- und Umgangsfragen

Klärung der elterlichen Sorge sowie der Ausgestaltung des Umgangs unter Berücksichtigung kindlicher Bedürfnisse und Bindungen.

Kindeswohlgefährdung

Einschätzung möglicher Beeinträchtigungen des Kindeswohls und der Schutzfähigkeit der Bezugspersonen.

Erziehungsfähigkeit

Beurteilung der erzieherischen Kompetenzen unter Berücksichtigung individueller und familiärer Faktoren.

Hochbelastete Familien

Beurteilung von Familiensituationen, in denen mehrere Belastungsfaktoren wirken oder das Verfahren bereits stark verfahren ist.

Methodisches Vorgehen.

Eine familienrechtliche Begutachtung umfasst je nach Fragestellung mehrere methodische Bausteine, die aufeinander bezogen ausgewertet werden:

  • Sichtung der Verfahrensakten
  • Mehrere Gespräche mit Eltern und Kind/Kindern
  • Verhaltensbeobachtung in Eltern-Kind-Interaktionen
  • Gegebenenfalls testpsychologische Verfahren
  • Einbezug weiterer Bezugspersonen (z. B. Bezugspersonen aus Kita, Schule)

Methodisches Vorgehen, diagnostische Einordnung und gutachterliche Schlussfolgerungen werden im Gutachten transparent dargestellt und sind in allen Schritten nachvollziehbar.

Hinweise für Beteiligte

Die Gespräche dienen der strukturierten Erfassung relevanter biografischer und psychologischer Aspekte. Sie stellen keine therapeutische Behandlung dar, sondern erfolgen ausschließlich zur fachlichen Klärung der gerichtlichen Fragestellung.

Wissenschaftliche Grundlage.

Die Bearbeitung des Begutachtungsauftrages stützt sich auf die in dritter Auflage von der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten (2025) herausgegebenen Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht.

Wir orientieren uns an der einschlägigen rechtspsychologischen Fachliteratur und an aktuellen Ergebnissen aus der empirischen Forschung. Transparenz und Nachvollziehbarkeit unseres Vorgehens sind für uns selbstverständlich.

„Das Wohl des Kindes ist Maßstab — nicht die Position einzelner Verfahrensbeteiligter.“
Kontakt

Anfragen zur Begutachtung.

Auftragsanfragen über Gerichte oder Behörden erreichen uns telefonisch oder per E-Mail.